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Noch schneller nach Paris! Das Staatsabkommen von La Rochelle von 1992 ist noch nicht vollständig umgesetzt; der weitere Infrastrukturausbau sollte die Knoten Mannheim

und Strasbourg entlasten. H elmut Kohl und Fran cois Mitterand hatten das deutsch-französische Staats abkommen über die Schnellver kehrsverbindung Paris – Ostfrank reich – Südwestdeutschland (POS) am 22. Mai 1992 in La Rochelle un terzeichnet. Damit legten sie den Grundstein für den deutsch-franzö sischen Hochgeschwindigkeitsver kehr. Bestandteile des Abkommens waren Neu- und Ausbaustrecken, neue Fahrzeuge, klare Zielreisezei ten, ein weiterer Streckenausbau und Elektrifizierung sowie die Orga nisation der Zusammenarbeit. Die Bilanz Nach mehr als dreißig Jahren ist die Bilanz zur Umsetzung dieser Ziele recht erfreulich. Das Hauptziel ist erreicht. Die Schnellfahrstrecke LGV Est (Ligne à grande vitesse EST) war in kaum fünfzehn Jahren nach dem Abkommen betriebsbereit. Der Ver kehr startete am 10 Juni 2007, Hoch geschwindigkeitszüge wie TGV und ICE verkehren seither planmäßig mit einer Höchstgeschwindigkeit von 320

km/h. Auch ein weiterer Ausbau er folgte schon in Frankreich dank Ver längerung der Schnellfahrstrecke bis ins Elsass. So ist Strasbourg seit Juli 2016 genauso wie Saarbrücken in nur noch einer Stunde und 50 Mi nuten mit Paris verbunden. Weniger umfangreich war der Infra strukturausbau auf deutscher Seite. Tatsächlich neu gebaut wurde nur die Umfahrung von Schifferstadt in der Pfalz und eine Begradigung bei Kirkel im Saarland. Hemmnisse mit starken Geschwindigkeitseinbrü chen für die Bahn im Pfälzer Wald (stellenweise 80 km/h) und zwischen Kehl und der Rheintalbahn (BÜ, 140 km/h) blieben unangetastet. Auch das bereits für 2008 in Aussicht ge stellte ETCS wurde bis heute auf die sen Strecken nicht verwirklicht. Dennoch sind einige der weiteren Aus bauziele aus dem Staatsabkommen auch auf deutscher Seite erreicht, dazu zählt die Geschwindigkeitsan hebung auf mindestens 200 km/h auf verschiedenen im Abkommen genann

ten Strecken (Riedbahn mit Anbindung des Flughafens, Frankfurt-Fulda, Bebra-Erfurt, Erfurt - Halle / Leipzig mit Anhebung auf 250 km/h, Stuttgart - Ulm - Augsburg mit abschnittsweise 200/250 km/h, Augsburg – München). Offen sind hingegen folgende Ziele aus dem La Rochelle-Abkommen: · Ausbau München - Freilassing mit weitgehend 200 km/h. · Anhebung Geschwindigkeiten auf herkömmlichen Strecken

· Ausbau zwischen Metz und Mannheim sowie Kehl und Appenweier

Auch bei den Zielreisezeiten gibt es noch Abweichungen in unterschiedli cher Größenordnung:

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